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Unzulässiger Anruf zu Werbezwecken bei Gewerbetreibendem

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/599RdW 2013, 605 Heft 10 v. 17.10.2013

TKG 2003 § 107

Da das Verbot unerbetener Anrufe zu Werbezwecken nach § 107 Abs 1 TKG 2003 bezüglich der geschützten Teilnehmer keine Unterscheidung zwischen Konsumenten, Unternehmern oder Gewerbetreibenden enthält, schützt diese Regelung auch Teilnehmer, wenn sie offensichtlich Gewerbetreibende sind.

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