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EuGH: "Autonome" Kammern unterliegen nicht dem Vergaberecht

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael WeinerRdW 2013/596RdW 2013, 604 Heft 10 v. 17.10.2013

RL 2004/18/EU : Art 1 Abs 9

BVergG § 3

Genießt eine Kammer erhebliche Autonomie bei der Besorgung ihrer Aufgaben und der Festlegung ihrer Mitgliedsbeiträge, gilt sie nicht als "öffentlich finanziert". Trotz nachträglicher staatlicher Rechtmäßigkeitskontrolle ist sie vom Vergaberecht ausgenommen.

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