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Wegen Konkurseröffnung unterbrochenes Revisionsverfahren - Zurückziehung der Revision

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/593RdW 2013, 603 Heft 10 v. 17.10.2013

IO § 7

ZPO: §§ 163, 252, 484, 513

Die Unterbrechung des Revisionsverfahrens nach § 7 IO steht der Wirksamkeit der Zurückziehung der Revision nicht entgegen. Prozesshandlungen iSd § 163 ZPO sind solche, die eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bezwecken, aber nicht Handlungen, durch die ein Prozess zugunsten der Partei beendet wird, über deren Vermögen im Laufe des Revisionsverfahrens der Konkurs verhängt wurde. Die Zurückziehung eines Rechtsmittels während der Unterbrechung ist daher zulässig. Die Zurückziehung des Rechtsmittels ist mit deklarativem Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.

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