ABGB: §§ 1295, 1489
Für den Beginn der Verjährung einer Schadenersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung kommt es darauf an, wann der Anleger von Verdachtsmomenten hinsichtlich seiner konkreten Anlageform Kenntnis erlangte bzw aufgrund bekannt gewordener, verdichteter Medieninformation bei Einhalten seiner dann gegebenen Erkundigungsobliegenheit Kenntnis hätte erlangen müssen.