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Anlageberaterhaftung: Abraten von sofortigem Verkauf der Wertpapiere

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/582RdW 2013, 597 Heft 10 v. 17.10.2013

ABGB: §§ 1295, 1299

Erklärt der Anlageberater auf die Frage einer Anlegerin, was sie (nach den eingetretenen Kursverlusten) tun solle, nur, sie solle nicht vorschnell reagieren, ist diese Äußerung aus der Sicht eines "nervösen" Anlegers so zu interpretieren, dass ihm vom sofortigen Verkauf abgeraten werde, aber einem Zusichern, der gesunkene Wert würde in kurzer Zeit wieder steigen, nicht gleichzuhalten.

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