Bei mehreren Wohnsitzen des Arbeitnehmers ist nicht die der Arbeitsstätte nächstgelegene, sondern die regelmäßig aufgesuchte Wohnung für die Bemessung des Pendlerpauschales relevant.
Ein Arbeitnehmer kann mehrere Wohnsitze haben, von denen aus er die Fahrten zur Arbeitsstätte antritt. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, welche Strecke für das Pendlerpauschale maßgeblich ist.