Wählt der Arbeitnehmer die berufsbedingte Zweitwohnung nicht am Arbeitsort, sondern nur in der Nähe des Arbeitsortes, darf ihm das steuerlich nicht zum Nachteil gereichen.
Wählt der Arbeitnehmer die berufsbedingte Zweitwohnung nicht am Arbeitsort, sondern nur in der Nähe des Arbeitsortes, darf ihm das steuerlich nicht zum Nachteil gereichen.