BAG § 17 Abs 2
1. Lehrlinge, die eine Lehre im Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau in Unternehmen absolvieren, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers (Kraftfahrzeugvermietung) betreiben, haben Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung zumindest gemäß dem Bundeskollektivvertrag für Angestellte im Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw.