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AG: Hauptversammlungsprotokolle - kein Sperrvermerk

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/564RdW 2012, 522 Heft 9 v. 17.9.2012

AktG §§ 117, 120 Abs 3 und 4

FBG § 12

Das FBG sieht nur die Aufnahme solcher Urkunden in die Urkundensammlung vor, die die Grundlage einer Eintragung bilden oder für die die Aufbewahrung bei Gericht angeordnet ist.

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