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VfGH: Höchstprovisionen für Immobilienmakler

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/562RdW 2012, 521 Heft 9 v. 17.9.2012

GewO 1994 § 69 Abs 2

ImmobilienmaklerV: § 20

1. Die Festlegung eines Höchstprovisionssatzes von einer Monatsmiete gegenüber dem Mieter bei der Vermittlung eines auf nicht mehr als 3 Jahre befristeten Mietvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus in § 20 Abs 1 ImmobilienmaklerV verstößt nicht gegen § 69 Abs 2 GewO in Verbindung mit den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit der Erwerbsbetätigung und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz.

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