vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses auch bei Verzögerung der Steuerklärung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/560RdW 2012, 521 Heft 9 v. 17.9.2012

UGB § 283 Abs 1

Dass sich die Steuererklärung wegen fehlender Formulare verzögert, steht einer fristgerechten Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 283 Abs 1 UGB nicht entgegen.

OGH 19. 4. 2012, 6 Ob 66/12t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte