UGB § 283 Abs 1
Dass sich die Steuererklärung wegen fehlender Formulare verzögert, steht einer fristgerechten Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 283 Abs 1 UGB nicht entgegen.
OGH 19. 4. 2012, 6 Ob 66/12t
UGB § 283 Abs 1
Dass sich die Steuererklärung wegen fehlender Formulare verzögert, steht einer fristgerechten Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 283 Abs 1 UGB nicht entgegen.
OGH 19. 4. 2012, 6 Ob 66/12t