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Staat haftet AMIS-Anlegern

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/557RdW 2012, 519 Heft 9 v. 17.9.2012

AHG § 1

Die Republik Österreich haftet den klagenden Anlegern für jenen Schaden, den diese nach dem 1. 1. 2002 aufgrund der unzureichenden Aufsichtstätigkeit der Bundes-Wertpapieraufsichtsbehörde (BWA) bzw der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ua dadurch erleiden, dass die von ihnen in den beiden Konkursverfahren angemeldete Forderung, die aus Einzahlungen zum AMV/AMIS-Pensionsplan im Zeitraum 1. 3. 2001 bis 5. 9. 2005 resultiert, nicht zur Gänze befriedigt wird.

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