In Deutschland ist am 1. 8. 2012 das Gesetz zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft getreten, womit die so genannte "Button-Lösung" (§ 312g dt BGB) eingeführt wird (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr 21): Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.