Mit Erkenntnis vom 28. 2. 2012, 2009/15/0105, hat der VwGH entschieden, dass die Kosten für den Privatpilotenschein auch dann als Werbungskosten absetzbar sind, wenn die Privatpilotenausbildung im Zuge einer "modularen Ausbildung" zum Verkehrspiloten absolviert wird. Dadurch ist endlich der letzte Schritt in der Gleichstellung zwischen modularer und linearer Ausbildung abgeschlossen.