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Zeiten des Besuchs einer Maturaschule - keine Ersatzzeiten

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/524RdW 2012, 486 Heft 8 v. 16.8.2012

Erste Rsp zur Frage, ob die Zeiten des Besuchs der Maturaschule Ersatzzeiten iSd § 227 Abs 1 Z 1 ASVG idF des SRÄG 2009 sind

ASVG § 227 Abs 1 Z 1

Handelt es sich bei einer Maturaschule um eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht, stellt sie keine höhere Schule iSd § 227 Abs 1 Z 1 erster Satz ASVG dar. Die Zeiten des Besuchs einer solchen Maturaschule können daher nicht als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung anerkannt werden.

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