Erste Rsp zur Frage, ob die Zeiten des Besuchs der Maturaschule Ersatzzeiten iSd § 227 Abs 1 Z 1 ASVG idF des SRÄG 2009 sind
ASVG § 227 Abs 1 Z 1
Handelt es sich bei einer Maturaschule um eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht, stellt sie keine höhere Schule iSd § 227 Abs 1 Z 1 erster Satz ASVG dar. Die Zeiten des Besuchs einer solchen Maturaschule können daher nicht als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung anerkannt werden.