Erste Rsp zum Rücktrittsrecht beim Erwerb von Secondhand-Versicherungspolizzen
KMG: § 1 Abs 1 Z 1 und Z 3, § 2 Abs 1, § 5 Abs 1
1. Prospektpflicht besteht bei einem "öffentlichen Angebot" von Wertpapieren oder (bloßen) Veranlagungen. Eine Veranlagung iSd § 1 Abs 1 Z 3 KMG setzt eine gesellschafts- oder schuldrechtlich organisierte Risikogemeinschaft voraus, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese rechtlich (etwa durch Beteiligung an einer Gesellschaft) oder bloß wirtschaftlich ausgeprägt ist.