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Nichtlesen von Risikohinweisen als Mitverschulden des Anlegers

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/482RdW 2012, 465 Heft 8 v. 16.8.2012

ABGB § 1295, § 1299, § 1304

Der OGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass das Nichtlesen von Risikohinweisen als Mitverschulden gewertet werden kann. Das ist jedenfalls dann vertretbar, wenn dem Anleger - wie hier - bewusst war, dass er Anteile an einem Unternehmen ("Aktien") erwarb, deren Kurswert Schwankungen unterworfen war.

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