Am 1. 8. 2012 tritt die Mitteilungsverordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (MitV; BGBl II 2012/239) in Kraft. Die V regelt die Anforderungen an den Detaillierungsgrad, den Inhalt und die Form der Mitteilung, die der Telekomanbieter dem Kunden im Fall einer bevorstehenden einseitigen, nicht ausschließlich begünstigenden AGB-Änderung nach § 25 Abs 3 TKG zu machen hat.