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Online-Verkauf von Flugscheinen - Voreinstellungen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/468RdW 2012, 445 Heft 8 v. 16.8.2012

Der Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen. Als "fakultative Zusatzleistung" darf eine Reiserücktrittsversicherung nur in der Weise angeboten werden, dass eine ausdrückliche Annahme erforderlich ist ("Opt-in"). EuGH 19. 7. 2012, C-112/11 , ebookers.com Deutschland.

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