EStG §§ 16, 17 Abs 6
Ein Bankangestellter, der regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig ist, hat Anspruch auf den Werbungskostenpauschbetrag für Vertreter, wenn er im zu beurteilenden Jahr ausschließlich Vertretertätigkeit für seinen Arbeitgeber im Bereich der Akquisition, Kundenbetreuung und des Verkaufs der "Bankprodukte" ausübt.