vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtraucherschutz - Café in Einkaufszentrum

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/440RdW 2012, 411 Heft 7 v. 16.7.2012

TabakG §§ 13, 13a, 18 Abs 6 und Abs 7

Der vom Gesetzgeber intendierte Nichtraucherschutz soll möglichst lückenlos bestehen und nur durch das kurze Öffnen und Schließen einer Tür beim Wechsel zwischen Raucherraum und Nichtraucherbereich unterbrochen werden. Eine Tür zwischen dem Raucherraum und dem übrigen Gastronomiebetrieb ist daher außer zum kurzen Durchschreiten geschlossen zu halten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte