UGB §§ 1, 189, 221 Abs 5
Zur Beurteilung der Unternehmereigenschaft im UGB kann grundsätzlich durchaus die einschlägige Rsp zum KSchG herangezogen werden. Die Judikatur des VwGH zu § 23 EStG ist hingegen irrelevant, weil sie sich nur mit steuerrechtlichen Fragen auseinandersetzt, die im Unternehmensrecht nicht maßgeblich sind.