In der aktuellen Information gibt das BMF seine Rechtsansicht zur Auslegung des § 4 Abs 3 EStG idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 bekannt, wonach Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ab 1. 4. 2012 für bestimmte Güter des Umlaufvermögens ein Betriebsausgabenabzug - in Durchbrechung des Abflussprinzips - erst im Zeitpunkt des Ausscheidens (und nicht schon der Bezahlung) zusteht. Insbesondere die als zu unbestimmt kritisierte Wendung "Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" wird näher erläutert. BMF 20. 6. 2012, BMF-010203/0286-VI/6/2012, siehe auch RdW 2012/452, 430.