Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) eingeschränkte Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungszinsen bei konzerninternen Beteiligungsanschaffungen wurde unmittelbar nach dem Inkrafttreten mittels Bescheidbeschwerde vor dem VfGH bekämpft. Die verfassungsrechtlichen Bedenken wurden vom VfGH allerdings nicht geteilt; in der kürzlich veröffentlichten Entscheidung wurde die Beschwerde abgewiesen.