Gem § 27 Abs 6 Z 1 lit a EStG können Entnahmen oder das sonstige Ausscheiden von Kapitalvermögen aus dem Depot zu einer Besteuerung der bis dahin entstandenen stillen Reserven führen. Diese vom Gesetzgeber mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 geschaffene Veräußerungsfiktion wirft zahlreiche Zweifelsfragen auf. Offen ist insbesondere, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn das aus dem Depot entnommene oder ausscheidende Kapitalvermögen im betrieblichen Bereich gehalten wird.