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Berufsunfähigkeit von Angestellten - neue Härtefallregelung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/377RdW 2012, 358 Heft 6 v. 18.6.2012

Erste Rsp zum Anwendungsbereich des § 273 Abs 2 iVm § 255 Abs 3a und Abs 3b ASVG

ASVG § 273 Abs 3, § 255 Abs 3a

Die neue Härtefallregelung des § 255 Abs 3a ASVG, wonach auch Versicherte als invalid gelten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch "Tätigkeiten mit geringstem Anforderungsprofil" verrichten können, findet im Bereich der Angestellten nur auf Versicherte Anwendung, die keinen Berufsschutz nach § 273 Abs 1 ASVG genießen.

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