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KollV-private Autobusbetriebe: Ruhezeit an Wendestellen

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/370RdW 2012, 354 Heft 6 v. 18.6.2012

Besonderes Feststellungsverfahren gem § 54 Abs 2 ASGG

KollV-private Autobusbetriebe

Auch wenn den Lenkern bei privaten Autobusbetrieben bei ihren dienstplanmäßig festgelegten Pausen an Umkehrplätzen bzw Wendestellen vom AG keine Pauseneinrichtungen bereitgestellt werden (wie Toiletten, Waschgelegenheiten, Möglichkeiten der Essenszubereitung und Sitzgelegenheiten), sind diese Ruhezeiten mangels gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Grundlage nicht als volle Arbeitszeit zu entlohnen.

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