vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Qualifikation als Interzession - Regressrecht

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/348RdW 2012, 336 Heft 6 v. 18.6.2012

ABGB § 896

KSchG §§ 25c, 25d

Nach mittlerweile gesicherter Rsp ist für die Qualifikation als Interzession maßgeblich, ob dem Interzedenten ein Regressrecht gegen den Hauptschuldner zusteht oder nicht. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass im Zweifel davon auszugehen wäre, dass auch bei solchen Schulden, die in beiderseitigem Interesse beider Mitschuldner aufgenommen wurden, die Hälfte den Interzessionsregeln unterliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte