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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge im Konkurs des Versicherungsnehmers

WirtschaftsrechtMag. Franz DoppelhoferRdW 2012/343RdW 2012, 331 Heft 6 v. 18.6.2012

Eine im Rahmen der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung kann vom Versicherungsnehmer vor Ablauf von 10 Jahren nicht gekündigt werden. § 21 IO ermöglicht dem Insolvenzverwalter die vorzeitige Vertragsbeendigung, der Vertrag ist mit Stichtag Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzurechnen, das Realisat an die Insolvenzmasse auszuzahlen. Im Fall der Prämienfreistellung findet § 21 IO keine Anwendung, dem Insolvenzverwalter ist ein Sonderrecht auf Vertragskündigung zuzugestehen.

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