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VwGH zu Aus- und Fortbildungsaufwendungen

SteuerrechtRdW 2012/322RdW 2012, 307 Heft 5 v. 18.5.2012

Aufwendungen für Persönlichkeitsentwicklung können genauso Werbungskosten sein wie Kosten für einen (Privat-)Pilotenschein.

Der VwGH hat seine zuletzt großzügige Judikatur zur Absetzbarkeit von Bildungsmaßnahmen fortgesetzt.

1. Persönlichkeitsentwicklung

Die Steuerpflichtige arbeitet hauptberuflich als sozialpädagogische Kinderbetreuerin in einem Haus der Caritas, nämlich einer Kinder- und Jugendwohneinrichtung für Kinder aus schwierigsten Familienverhältnissen ("Problemfamilien"). Dort betreut sie neun Kinder im Alter von sechs bis 16 Jahren.

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