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Kein Anspruch auf fehlerlos gestaltetes Dienstzeugnis

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/305RdW 2012, 294 Heft 5 v. 18.5.2012

AngG § 39

ABGB § 1163

Ein AN hat keinen Anspruch auf Korrektur des vom AG ausgestellten Dienstzeugnisses, weil im Text uneinheitliche Zeichenabstände vorkommen, ein Punkt fehlt und die Datumsangaben nicht einheitlich geschrieben wurden (hier: Monatsangaben teils ausgeschrieben, teils mit Ziffern abgekürzt). Diese Formalfehler legen keine fehlende Wertschätzung des AN durch den AG nahe.

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