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Privatstiftung ohne Aufsichtsrat

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/286RdW 2012, 280 Heft 5 v. 18.5.2012

PSG § 17 Abs 5

Hat diePrivatstiftung keinen Aufsichtsrat, bedürfen Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts (§ 17 Abs 5 PSG). Angesichts des klaren und eindeutigen Wortlauts ist die gerichtliche Genehmigung auch dann erforderlich, wenn der durch die Stiftungserklärung begünstigte Stifter das Geschäft gewünscht und genehmigt hat.

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