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Naturalrestitutionspflicht des Anlageberaters im Fall eines "Bauherrenmodells"?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/275RdW 2012, 275 Heft 5 v. 18.5.2012

ABGB § 1295 Abs 1, § 1323

Die Naturalrestitution ist ausgeschlossen, wenn in einer Interessenabwägung die Interessen des Schädigers dadurch unverhältnismäßig beeinträchtigt erscheinen.

Bei fehlerhafter Anlageberatung kann der Anleger vom Anlageberater im Rahmen des Schadenersatzes grundsätzlich auch Naturalrestitution in Form des Ersatzes des Kaufpreises (abzüglich erhaltener Dividenden oder Zinsen) Zug um Zug gegen Übertragung der nicht gewünschten Wertpapiere verlangen.

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