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Anlageberaterhaftung: Übereinstimmung Anlegerprofil - Anlageziel

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/273RdW 2012, 274 Heft 5 v. 18.5.2012

ABGB §§ 1295, 1299

In den Anlageberatungsfällen ist zunächst zu prüfen, ob das vom Berater erhobene Anlegerprofil mit dessen Anlageziel übereinstimmte und der Anleger auf eine allfällige Abweichung und die dafür maßgebenden Faktoren deutlich hingewiesen wurde.

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