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Keine Zuständigkeit des Handelsgerichts für Klage gegen faktischen Geschäftsführer

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/224RdW 2012, 217 Heft 4 v. 17.4.2012

JN § 51 Abs 1 Z 6

ABGB § 1295 Abs 1

Der deliktische Schadenersatzanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den GmbH-Geschäftsführer wegen vorenthaltener Beiträge ist gem § 51 Abs 1 Z 6 JN vor dem Handelsgericht geltend zu machen.

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