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Kfz-Haftpflichtversicherung: Direktanspruch nach Abmeldung?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/222RdW 2012, 216 Heft 4 v. 17.4.2012

KHVG 1994: §§ 2, 24

KFG 1967: § 61

Der Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer beruht auf einem gesetzlichen Schuldbeitritt, durch den die Schadenersatzansprüche der Geschädigten gegen den Schädiger durch Hinzutritt eines weiteren leistungsfähigen Schuldners verstärkt werden. Voraussetzung für die Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers ist daher, dass den Versicherungsnehmer oder den Versicherten eine Schadenersatzpflicht trifft. § 2 Abs 1 KHVG 1994 begründet keine von der Ersatzpflicht dieser Personen unabhängige Schadenersatzpflicht des Versicherers.

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