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Fernabsatz - Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/193RdW 2012, 193 Heft 4 v. 17.4.2012

Die RL 97/7/EG [über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz] bestimmt ua in Art 5, dass der Verbraucher nach Abschluss eines Vertrags im Fernabsatz die Bestätigung bestimmter Informationen (wie etwas das Bestehen eines Widerrufsrechts) auf einem "dauerhaften Datenträger erhalten" muss.

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