Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (StabG 2012) soll die private Veräußerung von Grundstücken generell - und unabhängig von der bisherigen Spekulationsfrist - steuerpflichtig werden. Dies gilt auch für "Altvermögen", das ab dem 1. 4. 2012 veräußert wird. Ähnlich wie bei der "KESt-neu" wird damit auch bei Grundstücken die Substanz generell steuerverfangen und mit einem besonderen Steuersatz von 25 % erfasst, wobei für Altvermögen die Anschaffungskosten fingiert werden. Der Beitrag basiert auf der Regierungsvorlage, beleuchtet das neue Besteuerungskonzept für private wie für betriebliche Grundstücksveräußerungen im EStG näher und ist unserem akademischen Lehrer, Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt, zum runden Geburtstag gewidmet.1