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Diskriminierung von Kleinstpensionisten durch Pensionsanpassung 2008

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/179RdW 2012, 166 Heft 3 v. 20.3.2012

ASVG § 634 Abs 10

RL 79/7/EWG : Art 4

Die im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 vorgesehene, geringere Anhebung der Kleinstpensionen stellt eine gemeinschaftswidrige mittelbare Diskriminierung weiblicher Personen dar, die nicht durch einen objektiven Grund sachlich gerechtfertigt ist. Solange der österreichische Gesetzgeber die bestehende Ungleichbehandlung nicht durch allgemeine oder besondere Maßnahmen beseitigt, haben die nationalen Gerichte § 634 Abs 10 ASVG derart anzuwenden, dass auch die Pensionen unter 747 € monatlich um 2,81 % erhöht werden (Umrechnung des für Pensionen iHv 747 € vorgesehenen Fixbetrags der Pensionserhöhung 2008 in einen Prozentsatz).

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