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Kennzeichnungskräftige deutsche Firma - Sicherungsverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/165RdW 2012, 154 Heft 3 v. 20.3.2012

UWG: § 2 Abs 3 Z 1 UWG

VO (EG) 864/2007 : Art 4, 6, 8 Abs 1

1. Die (hier: deutsche) Firma "alcom International" für ein ausländisches Unternehmen (hier: deutsche GmbH), das mit Aluminium handelt, ist originär kennzeichnungskräftig und nicht rein beschreibend.

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