vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Farbbezeichnung als Geschäftsname - Unterscheidungskraft

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/158RdW 2012, 150 Heft 3 v. 20.3.2012

UWG § 2 Abs 3 Z 1, § 9

1. Auch Personennamen, die zugleich einer im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen Farbbezeichnung entsprechen (hier: Braun), fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte