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Schutz für Unternehmensgründer nach § 7 VKrG?

WirtschaftsrechtDr. Georg WeisselRdW 2012/151RdW 2012, 143 Heft 3 v. 20.3.2012

In der noch jungen Geschichte des als Folge der Implementierung der Verbraucherkreditrichtlinie11RL 2008/48/EG der Europäischen Union (in der Folge Verbraucherkreditrichtlinie, kurz Richtlinie oder RL). in Österreich erlassenen § 7 VKrG wird die Auffassung vertreten, dass auch die Personengruppe der "Existenzgründer" in den Genuss des Schutzes dieser Norm kommt. Konkret hätte sich jeder (zukünftige) Kreditgeber anhand der vom (zukünftigen) Kreditnehmer vorzulegenden Planungsunterlagen ("Businesspläne") davon zu vergewissern, dass dieser in der Lage sein wird, seine aus dem Kreditvertrag resultierenden Zahlungspflichten zu erfüllen.22 Zöchling-Jud in Wendehorst/Zöchling-Jud, Verbraucherkreditrecht (2010) § 7 VKrG Rz 8; dieselbe, Die neue Bonitätsprüfung nach § 7 VKrG, in Dullinger/Kaindl, Bank- und Kapitalmarktrecht aktuell, Jahrbuch 2010/2011, 48. Diese Auffassung wirkt in einem durch die Verbraucherkreditrichtlinie geprägten Umfeld überraschend.

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