Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG, BGBl I 2007/33) durch selbstständig tätige oder nichtselbstständig tätige Betreuungspersonen erfolgen. In der vorliegenden Information des BMF werden va die Auswirkungen der jeweiligen Vertragsgestaltung in Bezug auf Einkommensteuer und Umsatzsteuer beschrieben und zur Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung Stellung genommen (samt ausführlichem Beispiel betreffend die maßgeblichen Kürzungsbeträge). Gegenüber der ersten BMF-Info von Dezember 2007 erfolgte im Wesentlichen nur eine Anpassung diverser Beträge. Info des BMF 10. 2. 2012, BMF-010222/0019-VI/7/2012.