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Häusliche Computer als Arbeitsmittel: BFH für hälftige Aufteilung der Aufwendungen

SteuerrechtMMag. Dr. Verena Hörtnagl-SeidnerRdW 2012/128RdW 2012, 112 Heft 2 v. 17.2.2012

Aufwendungen für in der Privatwohnung verwendete Computer unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot. Solche Aufwendungen sind im Ausmaß ihrer betrieblichen/beruflichen Nutzung abzugsfähig. Aus Vereinfachungsgründen entscheidet sich der BFH in solchen Fällen typisierend für eine hälftige Aufteilung der Kosten.

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