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Anwendung des deutschen Betriebsverfassungsrechts auf ausschließlich in Österreich tätige Dienstnehmer?

ArbeitsrechtDr. Hans Georg Laimer, LL.M. (LSE)/Dr. Martin Huger11Die Autoren waren als Rechtsanwälte am Verfahren beteiligt.RdW 2012/117RdW 2012, 97 Heft 2 v. 17.2.2012

Im vorliegenden Fall war zu klären, ob bei der Kündigung eines - ausschließlich für die Tätigkeit in Österreich aufgenommenen und tatsächlich auch ausschließlich in Österreich tätigen - Mitarbeiters eines deutschen Betriebes deutsches Betriebsverfassungsrecht Anwendung findet.

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