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Wertpapierkauf: Nichterwähnung des Insolvenzrisikos durch Vermögensberater

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/99RdW 2012, 88 Heft 2 v. 17.2.2012

ABGB §§ 1295, 1313a

War die Wertpapier verkaufende Bank unter den gegebenen Umständen nicht verpflichtet, die Anlegerin über das Risiko der Insolvenz der Emittentin und der Garantin aufzuklären, kann auch in der Nichterwähnung des Insolvenzrisikos durch den Vermögensberater kein Fehlverhalten erblickt werden, für das die Bank einstehen müsste.

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