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Mietrechtsübergang und Mietzinsanhebung nach Unternehmensveräußerung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/89RdW 2012, 83 Heft 2 v. 17.2.2012

MRG § 12a Abs 1 und 2

Der Mietrechtsübergang gem § 12a Abs 1 MRG nach Unternehmensveräußerung setzt voraus, dass es sich beim Mietobjekt um eine Geschäftsräumlichkeit handelt. Dies ist bei einem Mietobjekt, das zu Wohn- und Geschäftszwecken angemietet, aber bisher mit Zustimmung des Vermieters ausschließlich zu Geschäftszwecken (hier: als Facharztordination) verwendet wurde, der Fall.

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