vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Minderheitsrecht auf Einberufung der Mitgliederversammlung des Vereins**Meinem rotarischen Freund DI Dr. Ludwig Steinbach zum runden Geburtstag in herzlicher Verbundenheit.

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Heinz Keinert, LL.M. (Berkeley)RdW 2012/84RdW 2012, 76 Heft 2 v. 17.2.2012

Nach § 5 Abs 2 Satz 3 VereinsG kann eine Minderheit von wenigstens einem Zehntel der Vereinsmitglieder die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen. Diese knappe Regelung lässt eine Reihe wichtiger Fragen offen; zum Teil ergeben sich diese aus praktischen Schwierigkeiten, die sich einer wirksamen Ausübung dieses Minderheitsrechts entgegenstellen. Dazu gehört vor allem das Sammeln von Unterstützungserklärungen und die Durchsetzung bei Untätigkeit des zur Einberufung verpflichteten Leitungsorgans; doch auch das Problem der Anwendbarkeit der Regelung, falls das Vereinsstatut ein Delegiertensystem vorsieht. Bei mittlerweile fast 120.000 österreichischen Vereinen kommt diesen Fragen erhebliche Bedeutung zu. - Im Vorgriff auf eine demnächst vorzulegende monografische Untersuchung der Mitgliederversammlung des Vereins insgesamt11 Keinert, Mitgliederversammlung des Vereins. Kompetenzen, Einberufung, Ablauf, Mangelhaftigkeit von Beschlüssen (erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2012). stellt dieser Aufsatz einschlägige Ergebnisse zur Diskussion; insb schlägt er partielle Analogien zum Genossenschaftsrecht vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte