vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klage auf Invaliditätspension - Höhe des Anwaltshonorars bei Rechtsschutzversicherung

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2012/79RdW 2012, 70 Heft 2 v. 17.2.2012

Zu den Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Art 6.6.1. ARB 2003) hat der OGH klargestellt, dass bei einem Klagebegehren auf Gewährung einer Invaliditätspension für den Honoraranspruch des Klagevertreters nicht die Bewertung gem § 9 Abs 1 RATG zur Anwendung kommt, sondern die niedrigere Bemessungsgrundlage gem § 77 Abs 2 ASGG; nur in diesem Ausmaß seien daher auch die Anwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung zu ersetzen, weil es sich dabei um die "angemessenen Kosten" iSd Art 6.6.1. ARB 2003 handelt. OGH 28. 9. 2011, 7 Ob 162/11s.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte