vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausbildungskosten: Keine pauschale Vorwegvereinbarung des Rückersatzes

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2012/77RdW 2012, 70 Heft 2 v. 17.2.2012

Erstmals hat der OGH klargestellt, dass eine pauschale Vorwegvereinbarung des Rückersatzes von Ausbildungskosten unwirksam ist: Der Zweck der gesetzlichen Anordnung, dass eine Pflicht des AN zur Rückerstattung von Ausbildungskosten zwischen AG und AN schriftlich zu vereinbaren ist, könne nur darin gesehen werden, für den AN Transparenz über die Bedingungen für den Rückersatz zu schaffen. Das bedeute aber, dass die Vereinbarung vor einer bestimmten Ausbildung erfolgen muss und daraus auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorzugehen hat. OGH 21. 12. 2011, 9 ObA 125/11i.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte